
Bußgeldsätze nach der Novelle vom November 2014
Im November 2014 verabschiedete Österreich eine Novelle der Straßenverkehrsordnung, die die Ahndung von Verkehrsverstößen verschärfte. Sie gilt nicht in ganz Österreich gleich, die Sätze legen die einzelnen Bundesländer fest. Am teuersten sind Verstöße in Wien und Umgebung.
Die Novelle führte auch die Vollstreckung von Bußgeldern bei ausländischen Fahrern ein. Begeht ein tschechischer Fahrer einen Verstoß, wird er zum Beispiel bei der Einfahrt in einen Tunnel mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt, erhält er die Zahlungsaufforderung samt Zahlschein nach Hause.
Die Sätze für einige Verstöße haben sich in Wien mit der Novelle vom November 2014 ungefähr verdoppelt:
- Fahren bei Rot – von 35 € auf 70 €
- nicht angelegter Sicherheitsgurt, und zwar gleich nach dem Starten und auch auf dem Rücksitz – von 35 € auf 50 €
- Geschwindigkeitsüberschreitung – bis 20 km/h 30 €, bis 30 km/h 50 €, bis 40 km/h 90 €
- Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 40 km/h im Ortsgebiet – neben einem hohen Bußgeld auch Entzug des Führerscheins
- Alkohol 0,5 bis 0,79 Promille – 300 €; 0,8 bis 1,19 Promille – 800 bis 3.700 € und Beratung bei einem Psychologen
- Dokumente mitführen – von 7 € auf 20 €, und wenn Sie auch den Zulassungsschein nicht dabeihaben, weitere 30 €
- Überfahren einer Sperrlinie oder eines Schutzwegs und Einfahrt in eine Einbahnstraße – von 35 € auf 50 €
Die Sätze ändern sich. Die Höhe der Bußgelder prüfen Sie auf oesterreich.gv.at oder bei den Automobilclubs ÖAMTC und ARBÖ.
Verkehrsregeln und Verkehrszeichen in Österreich
Sie entsprechen grundsätzlich den Regeln in anderen europäischen Ländern. Fast alle Straßen, auch die Bergstraßen, haben gesicherte Fahrbahnränder.
Auf Bergstraßen mit starkem Gefälle muss rechtzeitig ein niedrigerer Gang eingelegt werden. An engen Stellen setzt das Fahrzeug zurück, für das es nach den Umständen einfacher ist.
Tempolimits für Pkw und Motorräder
Sofern durch Verkehrszeichen nicht anders angegeben:
- im Ortsgebiet zwischen den Ortstafeln für Beginn und Ende – 50 km/h
- auf Freilandstraßen – 100 km/h
- auf Autobahnen – 130 km/h
In Graz gilt im Ortsgebiet 30 km/h, auf Hauptstraßen 50 km/h. Für Pkw mit Anhänger über 750 kg gilt außerorts 80 km/h und auf Autobahnen 100 km/h. Die zulässige Geschwindigkeit kann bei Bedarf beschränkt werden.
IG-L: reduzierte Geschwindigkeit wegen der Luftqualität
Seit 2008 wird nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) auf einigen Autobahnabschnitten die zulässige Höchstgeschwindigkeit situationsabhängig auf 100 km/h gesenkt. Ursprünglich betraf das sieben Abschnitte der Autobahnen A1, A2, A9, A10, A12 und A14 in fünf Bundesländern mit einer Gesamtlänge von 240 km.
Seit 2015 wird das IG-L auf mehr Abschnitten und auch für niedrigere Höchstgeschwindigkeiten angewendet, hinzu kamen zum Beispiel Abschnitte bei Klagenfurt. Auf einigen Abschnitten kann die Geschwindigkeit bei schlechten Ausbreitungsbedingungen auf bis zu 80 km/h beschränkt werden.
Diese Abschnitte werden häufiger und strenger auf Einhaltung der Geschwindigkeit kontrolliert, auch mit automatischen Radargeräten. In Verbindung mit der grenzüberschreitenden Vollstreckung von Bußgeldern spüren Sie das im Geldbeutel. Wo das IG-L gilt, zeigt die Karte auf asfinag.at.
Reifen
Mindestprofiltiefe:
- Sommerreifen – 1,6 mm
- Winterreifen – 4,0 mm. Unter 4 mm verliert ein Winterreifen seine Eigenschaften und gilt vor dem Gesetz nicht mehr als Winterreifen.
Winterreifen- und Schneekettenpflicht
Sie gilt vom 1. November bis 15. April, und zwar mit dem ausdrücklichen Zusatz „bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen“, also bei Schnee, Schneematsch oder Eis.
In diesem Zeitraum muss das Fahrzeug an allen Rädern Winterreifen haben. Alternativ sind Schneeketten an mindestens zwei Antriebsrädern erlaubt, aber nur, wenn die Fahrbahn durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist und die Fahrbahn nicht beschädigt wird.
Details finden Sie auf oesterreich.gv.at, arboe.at und oeamtc.at.
Alkohol am Steuer
Die zulässige Blutalkoholgrenze liegt bei 0,5 Promille. Eine Überschreitung wird mit Bußgeld und Entzug des Führerscheins bestraft.
Sicherheitsgurt
Das Anlegen ist in Österreich Pflicht.
Kindersitze
Der Fahrer muss sich vergewissern, dass Kinder unter 14 Jahren im Fahrzeug ordnungsgemäß gesichert sind. Ein Kind unter 150 cm Körpergröße muss in einem Kindersitz sitzen, der seiner Größe und seinem Gewicht entspricht.
Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse
Seit 1. Januar 2012 gilt auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen, also überall dort, wo Vignettenpflicht besteht, die Pflicht, eine Durchfahrt für Einsatzkräfte zu bilden. So gelangen Rettung, Polizei und Feuerwehr zur Unfallstelle. Die Pflicht gilt auch im Stau.
So wird die Rettungsgasse gebildet
Sobald der Verkehr auf der Autobahn oder Schnellstraße langsamer wird, müssen alle Fahrzeuge auf dem äußerst linken Fahrstreifen möglichst weit nach links und alle anderen Fahrzeuge möglichst weit nach rechts fahren. Dazwischen entsteht so ein freier Fahrstreifen.
Nutzen Sie dabei auch den Pannenstreifen. Die Fahrzeuge sollten parallel zum Fahrstreifen stehen, damit schräg stehende Autos keine weiteren Hindernisse bilden und das Weiterrollen im Stau nicht erschweren.
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