Bedingungen für die Reise nach Österreich und zurück COVID-19

Diese Seite ist eine Aufzeichnung, keine geltenden Regeln

Sie beschreibt die Einreisebedingungen für Österreich, die 2022 galten. Österreich hat die mit Covid-19 verbundenen Reisebeschränkungen aufgehoben, und nichts von dem Folgenden gilt noch.

Was heute für die Reise nach Österreich gilt, finden Sie auf oesterreich.gv.at. Wir belassen die Seite als Aufzeichnung.

Aktualisiert 19.01.2022


Einreise aus Tschechien

Die Einreise nach Österreich ist für Bewohner Tschechiens unter der Bedingung möglich, dass Folgendes vorgelegt wird:

a) geimpfte Personen mit drei Dosen - die Gültigkeit der 3. Impfdosis beträgt 270 Tage ab dem Tag der Verabreichung - neu ab 1.2.2022

b) geimpfte Personen mit 2 Dosen und eine Bestätigung über einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden (2-Dosen-Schema nicht älter als 180 Tage ab der zweiten Dosis!!! bei Kindern von 12-18 Jahren beträgt die Gültigkeit 210 Tage - neu gültig ab 1.2.2022)

c) Personen, die Covid-19 in den letzten 90 Tagen durchgemacht haben, sofern sie eine Bescheinigung vorlegen (ärztliche Bestätigung oder digitales Zertifikat mit QR-Code), aus der hervorgeht, dass seit dem positiven Test bzw. seit den ersten Symptomen mind. 14 Tage vergangen sind, sie mind. 48 Std. keine Krankheitssymptome zeigen und trotz des positiven Testergebnisses anzunehmen ist, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.

d)  Personen, die einen gültigen Nachweis über die Grundimmunisierung (d. h. 2 Dosen) in Kombination mit einem Nachweis über eine Covid-19-Erkrankung in den letzten 180 Tagen vorlegen (beim Impfstoff Johnson & Johnson ist ab 3.1.2022 eine Auffrischung mit einer zweiten Dosis nötig, das Ein-Dosen-Schema wird nicht anerkannt!)


In Österreich gilt für die Nutzung der folgenden Leistungen:

Restaurants, Dienstleistungen, Unterkunft, Sport usw. sind im gesamten Gebiet Österreichs nur für Personen möglich, die die 2G-Regel erfüllen!

Was bedeutet 2G?

• Impfung gegen Covid-19 (Gültigkeit max. 9 Monate nach abgeschlossener Impfung, mind. zwei Dosen)

• Genesung (Bestätigung über eine durchgemachte Erkrankung, gültig max. 180 Tage)

*Kinder bis 11,99 Jahre brauchen weder Impfung noch Test, für ältere gilt die 2G-Regel wie für Erwachsene.

Kinder 

Kinder  bis zum vollendeten 12. Lebensjahr legen keinen Nachweis über die Infektionsfreiheit vor, weder bei der Einreise noch bei der Nutzung von Leistungen (Unterkunft in Hotels, Pensionen, Zutritt zu Restaurants, zu den Pisten usw.).  Bei Quarantäne und Registrierung gilt für sie dieselbe Regelung wie für ihre erwachsene Begleitung.

Kinder von 12 Jahren bis zu den vor dem 31.8.2006 geborenen Kindern - mit zwei PCR- und einem Antigentest pro Woche können alle Einrichtungen genutzt werden, für die die 2G-Regel gilt. PCR-Tests sind 72 Stunden gültig und Antigentests 48 Stunden. Die Testergebnisse werden im „Holiday Ninja Pass“ eingetragen. Die entsprechenden Testzertifikate muss man mitführen. Der "Holiday-Ninja-Pass" ist nur gültig, wenn das Kind laufend einen gültigen Test vorweisen kann. Alle Kinder im Schulalter und Jugendlichen, die nach dem 31. August 2006 geboren sind können den „Holiday Ninja Pass“ nutzen. Das Dokument können Sie vor Reisebeginn von www.sichere-gastfreundschaft.at herunterladen und ausdrucken. Hier steht der Holiday-Ninja-Pass auf Deutsch und hier der Holiday-Ninja-Pass auf Englisch zum Download bereit. Vor der Anreise empfehlen wir, ein negatives PCR-Testergebnis einzutragen, da es beim Check-in in der Unterkunft verlangt wird (und Kinder und Jugendliche, die nicht vollständig geimpft sind oder die Krankheit nicht durchgemacht haben, brauchen nach der Ankunft ein negatives PCR-Testergebnis).

Für minderjährige Personen, die vor dem 1. 9. 2006 geboren sind (im Alter von 15-18 Jahren), gelten dieselben Regeln wie für Erwachsene, sie müssen die Infektionsfreiheit  für die oben genannten Zwecke also durch eine vollständige Impfung oder einen Nachweis über die Genesung von Covid-19 in den vergangenen 180 Tagen belegen.

Einreiseformular

Die elektronische Registrierung vor der Einreise nach Österreich ist seit 10.6.2021 bei der Einreise aus Tschechien und weiteren Ländern mit niedrigem Risiko bei Nachweis der Infektionsfreiheit nicht verpflichtend  = Personen in den Punkten a, b, c, d oben im Artikel

Bedingungen vor Ort

  • in der Gastronomie gilt die 2G-Regel: Zutritt nur für Genesene oder Geimpfte 
  • für die Nutzung von Unterkunft, Gastronomie, Wellness und Fitnessstudios ist 2G erforderlich
  • es gilt eine Registrierungspflicht für Gäste in Restaurants, Hotels, bei Kulturveranstaltungen und im Rahmen von Freizeitaktivitäten drinnen und draußen (Ausnahme z. B. in Zoos, Freibädern usw.),
  • FFP2-Masken sind in gemeinsamen Innenräumen, im Einzelhandel, in Hotels, in der Kultur, im Sport und in der Gastronomie verpflichtend.

Transit

Grundsätzlich gilt, dass der Transit durch Österreich von der Einreiseverordnung ausgenommen ist. Einreisende Personen brauchen weder eine Registrierung noch einen 3G-Nachweis. Bedingung ist jedoch, dass es sich um eine Durchfahrt durch Österreich auf direktem Weg ohne Aufenthalt handelt (eine ausnahmsweise Unterbrechung für die unbedingt nötige Zeit, z. B. für einen WC-Besuch, ist zulässig), zugleich muss auch die Ausreise aus Österreich in ein weiteres Land auf der Route sichergestellt sein (d. h. man muss bereits z. B. über einen negativen Test verfügen, wenn dieser für die Einreise aus Österreich in das Ziel- oder das nächste Land auf der Route verlangt wird). Zugleich sollte der Reisende bei einer allfälligen Kontrolle glaubhaft erklären / belegen, dass es sich wirklich um einen Transit durch Österreich handelt (z. B. Dokumente zum Reiseziel, zu den besuchten Personen, Fahr- oder Flugtickets, tschechische Ausweisdokumente bei der Heimreise usw. – in der Verordnung ist die Form des Nachweises nicht festgelegt).


Übersicht der Öffnung von Unterkünften (Hotels, Pensionen, Apartments) und Gastronomiebetrieben nach Bundesländern:

Burgenland:                12.12.2021

Oberösterreich:               17.12.2021

Vorarlberg:                    12.12.2021

Steiermark:                             17.12.2021

Salzburg:                       17.12.2021

Niederösterreich:                17.12.2021

Kärnten:                           17.12.2021

Wien:                                20.12.2021


Nützliche Kontakte

  • Botschaft der Tschechischen Republik in Wien:

Tel.: 0043 899 58 111,

E-Mail: consulate_vienna@mzv.cz

  • Corona-Hotline - Österreich AGES:

Tel.: +43 1 3860 555,

E-Mail:  buergerservice@sozialministerium.at

  • Gesundheitsnummer (Österreich) 1450,
  • Polizei (Österreich) 133.

Ausführliche Informationen (genaue und gültige Informationen finden Sie auf den offiziellen Seiten des Außenministeriums - klicken Sie unten): 

Weitere Informationen zum Reisen zwischen Tschechien und Österreich finden Sie auf der Website des Außenministeriums

 

Rückkehr nach Tschechien

Die genauen Bedingungen für die Rückkehr nach Tschechien finden Sie HIER!


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