Pass- und Zollformalitäten, freie Fahrt nach Österreich

Freie Fahrt nach Österreich

Der Beitritt der Tschechischen Republik zum Schengenraum brachte das Ende der Grenzkontrollen an den Grenzen zu den Nachbarstaaten. Die Grenze kann auch außerhalb der bisherigen Grenzübergänge und ohne zeitliche Beschränkung überschritten werden. Beim Überqueren der Grenze mit dem Fahrzeug muss man nicht anhalten und keine Reisedokumente vorlegen.


Am Beitritt zu Schengen ändert sich jedoch nichts an der Pflicht, sich im Bedarfsfall mit einem gültigen Reisedokument auszuweisen. Für Staatsbürger der Tschechischen Republik ist das ein gültiger Reisepass oder ein Personalausweis mit maschinenlesbarer Zone. Die Pflicht, mit einem gültigen Ausweisdokument zu reisen, gilt auch für Kinder unter 15 Jahren.

Nähere Informationen: www.mzv.cz.


Reisende mit ständigem Wohnsitz im Ausland brauchen beim Grenzübertritt für ihr Kraftfahrzeug keine Zolldokumente. In Österreich werden Führerscheine und Zulassungsbescheinigungen von Kraftfahrzeugen aus fast allen Ländern anerkannt. Fahrzeuge müssen eine Haftpflichtversicherung haben. Informieren Sie sich bitte vor der Abfahrt bei Ihrem Autoklub.

Zollbestimmungen

EU-Bürger unterliegen beim Reisen innerhalb der EU keiner Zollkontrolle, da sie sich innerhalb des sogenannten Binnenmarkts bewegen. Zollkontrollen können jedoch bei Verdacht auf Drogenschmuggel, Transport von Pornografie sowie Schmuggel von Waffen und Munition durchgeführt werden. Auf legalem Weg dürfen Waffen und Munition nur dann transportiert werden, wenn die Person einen Europäischen Feuerwaffenpass besitzt. Medikamente dürfen nur für den persönlichen Bedarf mitgeführt werden.

Wichtige Information!

Es besteht eine Anmeldepflicht für Reisende mit 10.000 Euro und mehr in bar - nähere Informationen

Mengenbeschränkungen:

Tabakwaren und alkoholische Getränke für den persönlichen Bedarf im Gepäck unterliegen keiner Verzollung. Übersteigt ihre Menge die folgenden Mengen, müssen Sie nachweisen, dass die Ware für den persönlichen Bedarf bestimmt ist:

  • Zigaretten: 800 Stück
  • Zigarillos (Gewicht pro Stück max. 3 g): 400 Stück
  • Zigarren: 200 Stück
  • Tabak: 1 kg
  • Spirituosen: 10 l
  • Wein: 90 l
  • Bier: 110 l 
  • andere alkoholische Getränke als Bier und Wein bis 22 % vol: 20 l

Informationen für Reisende mit Tieren

Vor der Einreise nach Österreich mit einem Tier ist es nötig, sich mit den geltenden Vorschriften über den Transport von Tieren vertraut zu machen. Die Hauptgrundsätze sind:

  • Hunde, Katzen und Frettchen, die aus Ländern der Europäischen Union nach Österreich reisen, müssen einen gültigen Heimtierausweis haben – den sogenannten Europass, der innerhalb der EU als einheitliches Dokument existiert. In Tschechien wird er von zugelassenen privaten Tierärzten ausgestellt.
  • Das Tier muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein, dessen Nummer im Ausweis angeführt sein muss, oder mit einer Tätowierung. Die Tätowierung muss aus der Zeit vor dem 3. Juli 2011 stammen und gut sichtbar sein.
  • Das Tier muss eine gültige Tollwutimpfung haben, die Angabe zur Impfung muss im Ausweis stehen.


Ausführliche Informationen (auf Deutsch) zu den Vorschriften für die Einreise nach Österreich mit Tieren finden Sie auf den Seiten des österreichischen Finanzministeriums www.bmf.gv.at