Österreich mit Hund

Österreich gilt als sehr "dog friendly" Reiseziel, das Hunde und ihre Halter willkommen heißt. Doch wie in anderen Ländern gelten auch hier bestimmte Regeln und Gesetze, die einzuhalten sind.


Nach den für Reisen mit Hund geltenden Bestimmungen muss jeder Hund entweder mit einem Mikrochip oder einer sichtbaren Tätowierung gekennzeichnet sein. In ein Zuchtbuch eingetragene Hunde dürfen eine Tätowierung tragen, diese muss jedoch vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen worden und deutlich lesbar sein. Wurde die Tätowierung nach diesem Datum vorgenommen, benötigt der Hund für Auslandsreisen einen Mikrochip.


Wichtig ist, dass der Mikrochip vor der Impfung gegen Tollwut implantiert werden muss. Die Tollwutimpfung ist zwingend, und der Hund braucht einen gültigen Impfschutz, der in seinem europäischen Heimtierausweis eingetragen wird. Vor der Auslandsreise müssen mindestens 21 Tage seit dem Datum der ersten Tollwutimpfung vergangen sein.


Der Hund braucht außerdem einen eigenen europäischen Heimtierausweis, den ein zugelassener Tierarzt ausstellt. Dieser Ausweis enthält Angaben zum Halter, die Mikrochipnummer, die Eintragungen zur Tollwutimpfung und weitere relevante Angaben zum Gesundheitszustand des Tieres.


Zwar ist es nicht Pflicht, empfohlen wird aber eine Reiseversicherung für den Hund, die eine tierärztliche Behandlung im Ausland bei Krankheit oder Unfall abdeckt. Solche Versicherungen gibt es meist als Teil der Reiseversicherung zu einem annehmbaren Preis.


Nach den Bestimmungen darf eine Person höchstens 5 Hunde begleiten, ausgenommen Fahrten zu Zuchtausstellungen, Sportveranstaltungen und Wettbewerben. In diesen Fällen muss die Teilnahme an der Veranstaltung nachgewiesen werden können. Mehr unter: food.ec.europa.eu


Wird der Hund von einer anderen Person als dem Halter begleitet, braucht diese Person eine schriftliche Vollmacht des Halters. Diese Regeln sollen Transparenz und die Sicherheit der Tiere auf Reisen gewährleisten.


Österreich hat strenge Regeln für die Einreise von Welpen und Junghunden. Welpen unter 12 Wochen, die noch nicht ordnungsgemäß gegen Tollwut geimpft sind, und Jungtiere im Alter von 12–16 Wochen, die zwar geimpft sind, deren Impfung aber für die Reisebedingungen noch nicht gültig ist, dürfen nicht nach Österreich einreisen. Diese Regeln sollen die Gesundheit der Tiere schützen und die Ausbreitung von Krankheiten verhindern.


In Österreich gelten für den freien Auslauf von Hunden ähnliche Regeln wie bei uns, was das Land zu einem recht großzügigen und hundefreundlichen Reiseziel für Hundehalter macht. An öffentlichen Orten mit stärkerem Publikumsverkehr sollten Halter ihre Hunde aber unter Kontrolle haben, sei es an der Leine oder mit Maulkorb. Pflicht sind diese Mittel nur vor Schulen, Kindergärten und in öffentlichen Verkehrsmitteln.


Beim Gassigehen legt Österreich Wert auf saubere öffentliche Flächen. Hundehalter müssen die Hinterlassenschaften ihrer Tiere beseitigen, auch beim Gassigehen. Wird ein Halter dabei ertappt, dass er nicht aufgeräumt hat, droht ihm eine Geldstrafe. Ihre Höhe unterscheidet sich je nach Bundesland. Hundehalter sollten diese Regeln daher beachten und auf die Sauberkeit öffentlicher Flächen achten.


Empfohlen wird, am Halsband oder Geschirr des Hundes eine Erkennungsmarke mit den Kontaktdaten des Halters anzubringen, damit ein entlaufener Hund schneller und sicherer zurückgebracht werden kann. Ideal sind gravierte Marken mit dem Namen des Hundes und einer internationalen Telefonnummer samt Vorwahl +420


Für den Transport des Hundes im Auto gelten in Österreich ähnliche Regeln wie bei uns. Der Hund muss gegen unerwünschte Bewegung gesichert sein, damit er weder die Sicherheit des Fahrers noch die der übrigen Verkehrsteilnehmer gefährdet.